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§ 11 PBV

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
KGer LU 7H 19 311 · 02.07.2020AbgewiesenEine rechtskräftige Nutzungsplanung kann im Baubewilligungsverfahren nicht akzessorisch auf ihre Vereinbarkeit mit kantonalem Recht überprüft werden; Mängel der Zonenplanfestsetzung sind im Nutzungsplanungsverfahren geltend zu machen. Verkehrsflächen, die im genehmigten Zonenplan der Wohnzone (und nicht der Verkehrszone) zugewiesen…BaubewilligungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_20/2019 · 11.12.2019GutgeheissenDie im Nutzungsplan verbindlich festgelegte Zonenzuweisung kann im Baubewilligungsverfahren nicht mehr überprüft werden, sofern keine Ausnahmefälle vorliegen. Die anrechenbare Grundstücksfläche (aGSF) ist gemäss Zonenplan zu bestimmen.BaubewilligungOrtsplanungsrevision

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.