§ 11 PBV
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
KGer LU 7H 19 311 · 02.07.2020AbgewiesenEine rechtskräftige Nutzungsplanung kann im Baubewilligungsverfahren nicht akzessorisch auf ihre Vereinbarkeit mit kantonalem Recht überprüft werden; Mängel der Zonenplanfestsetzung sind im Nutzungsplanungsverfahren geltend zu machen. Verkehrsflächen, die im genehmigten Zonenplan der Wohnzone (und nicht der Verkehrszone) zugewiesen…BaubewilligungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_20/2019 · 11.12.2019GutgeheissenDie im Nutzungsplan verbindlich festgelegte Zonenzuweisung kann im Baubewilligungsverfahren nicht mehr überprüft werden, sofern keine Ausnahmefälle vorliegen. Die anrechenbare Grundstücksfläche (aGSF) ist gemäss Zonenplan zu bestimmen.BaubewilligungOrtsplanungsrevisionKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.