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§ 11 AbtrG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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VGer ZH VR.2024.00001 · 23.01.2025AbgewiesenGegenstand einer formellen Teilenteignung bilden aufgrund des Akzessionsprinzips (Art. 667 Abs. 2 ZGB) nicht die zu fällenden Bäume als solche, sondern die durch deren Beseitigung wertgeminderten Grundstücke. Ist nach der Differenzmethode kein entschädigungspflichtiger Wertverlust nachgewiesen und verpflichtet ein Beseitigungsrevers zur…Enteignung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.