§ 11 Abs. 2 BPG
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AppGer BS VD.2025.59 · 13.02.2026AbgewiesenÄsthetische Anforderungen nach § 58 BPG (gute Gesamtwirkung) können eine Baubewilligung versagen, soweit sie sich auf die konkrete Gestaltung des Baukörpers beziehen; sie dürfen jedoch nicht dazu führen, das zonenrechtlich zulässige Nutzungsmass pauschal einzuschränken, wenn keine überwiegenden öffentlichen Interessen dies…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.