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§ 11 Abs. 2 BO

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer AG WBE.2022.377 · 17.07.2024GutgeheissenIm ISOS-Gebiet mit dem höchstmöglichen Erhaltungsziel A sind kommunale Baubewilligungsbehörden bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe und der Ermessensausübung an die bundesrechtlichen Schutzanliegen des Ortsbilds gebunden; eine Gemeindeautonomie entbindet nicht davon, die gewichtigen nationalen Schutzinteressen zu berücksichtigen.BaubewilligungAusnahmebewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.