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§ 11 Abs. 1 VRG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2025.00113 · 29.04.2025NichteintretenWird eine als Gerichtsurkunde versandte Präsidialverfügung wegen Nichtabholung nicht zugestellt, gilt die Zustellung aufgrund des vorbestehenden Prozessrechtsverhältnisses am siebten Tag nach dem Zustellungsversuch als erfolgt (Zustellfiktion nach Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO). Leistet der Beschwerdeführer den gerichtlich angesetzten…VGer ZH VB.2025.00114 · 13.03.2025NichteintretenAuf eine verspätet eingereichte Beschwerde ist nicht einzutreten, wenn die Beschwerdeführerin trotz schwerer Erkrankung in der Lage war, eine Drittperson mit der fristgerechten Einreichung zu betrauen. Eine unbehandelte Beschwerde kann zudem wegen unzureichender Begründung nicht entgegengenommen werden.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.