Startseite
Startseite
← Normenregister

§ 108 Abs. 1 GG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2024.00435 · 16.05.2024AbgewiesenMehrkosten gegenüber einem von der Gemeindeversammlung bewilligten Verpflichtungskredit sind als gebundene Ausgaben zu qualifizieren, wenn sie auf Bauteuerung und schwer kalkulierbare Marktbedingungen zurückzuführen sind und weder ein bewusst tief gehaltener Kredit noch eine pflichtwidrig unsorgfältige Kostenschätzung vorliegen. In…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.