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§106 KV

4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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VGer AG WBE.2024.240 · 03.07.2025AbgewiesenDie Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Maximalmasse genügt nicht, um die positive ästhetische Generalklausel (§ 27 Abs. 1 BNO, § 42 Abs. 1 BauG) zu erfüllen; ein Bauabschlag ist bereits dann gerechtfertigt, wenn ein Neubau dem Erfordernis einer guten Gesamtwirkung nicht entspricht. Der Gemeinderat verfügt bei der Anwendung von…BaubewilligungVGer AG WBE.2018.70 · 27.03.2019RückweisungEine Gemeinde, der gemäss kantonalem Recht die Überwachung und Kontrolle des fliessenden Strassenverkehrs innerorts obliegt, hat im Rahmen ihrer Gemeindeautonomie Anspruch auf eine Bewilligung nach §103 Abs. 2 BauG zur Nutzung kantonaler Strasseninfrastruktur für eine stationäre automatische Verkehrsüberwachungsanlage (AVÜ), wenn die…BaubewilligungVGer AG WBE.2017.138 · 23.11.2017Besonderer AusgangEine Einwohnergemeinde ist in Bausachen auch dann zur Verwaltungsgerichtsbeschwerde befugt, wenn sie «pro Bauherrschaft» neben dieser eine Beschwerde erhebt und dabei eine Verletzung der Gemeindeautonomie geltend macht. Ob ihr im betreffenden Bereich tatsächlich Autonomie zusteht, ist eine Frage der materiellen Beurteilung und nicht des…BaubewilligungVGer AG WBE.2016.108 · 11.01.2017NichteintretenAls Rechtsmittelinstanz, die kein Planungsorgan ist, darf das Verwaltungsgericht gemäss § 30 BauG keine Bausperre anordnen, wenn der Gemeinderat als zuständiges Planungsorgan dies ausdrücklich ablehnt. Die verfassungsrechtlich geschützte Gemeindeautonomie (§ 106 KV) beschränkt die Befugnisse der Rechtsmittelinstanzen erheblich; zudem…BaubewilligungOrtsplanungsrevision

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.