§ 106 BPG
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
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AppGer BS VD.2016.116 · 16.11.2016AbgewiesenDie Neugestaltung einer Strasse mit Baumreihen und verkehrsberuhigenden Massnahmen liegt im öffentlichen Interesse und ist verhältnismässig, wenn sie den Planungsgrundsätzen des RPG und kantonalen Richtplänen entspricht sowie das planerische Ermessen der Behörde nicht überschreitet.GestaltungsplanRichtplanungAppGer BS VD.2015.125 · 08.04.2016AbgewiesenDie Änderung einer Bau- und Strassenlinie im Rahmen eines Sondernutzungsplans ist rechtmässig, wenn sie auf einer sorgfältigen Interessenabwägung beruht und das Planungsermessen nicht überschreitet. Die Planbeständigkeit steht einer Anpassung nicht entgegen, wenn die Verhältnisse sich geändert haben oder die Änderung geringfügig ist.GestaltungsplanSondernutzungsplanBaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.