§103 Abs. 2 BauG (AG)
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VGer AG WBE.2018.70 · 27.03.2019RückweisungEine Gemeinde, der gemäss kantonalem Recht die Überwachung und Kontrolle des fliessenden Strassenverkehrs innerorts obliegt, hat im Rahmen ihrer Gemeindeautonomie Anspruch auf eine Bewilligung nach §103 Abs. 2 BauG zur Nutzung kantonaler Strasseninfrastruktur für eine stationäre automatische Verkehrsüberwachungsanlage (AVÜ), wenn die…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.