§ 101 PBG
4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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VGer ZH VB.2024.00631 · 18.12.2025GutgeheissenFühren gravierende Verfahrensfehler einer Baubewilligungsbehörde (mangelhafte Sachverhaltsabklärung) allein zur Gutheissung eines Rekurses, sind die Verfahrenskosten nach dem Verursacherprinzip (§ 13 Abs. 2 Satz 2 VRG) der Behörde und nicht der Bauherrschaft aufzuerlegen, die sich am Rekursverfahren weder beteiligt noch Anträge gestellt…BaubewilligungBGer 1C_582/2023 · 23.06.2025AbgewiesenDie Baubewilligung für den Umbau und die Erweiterung eines bestehenden Gebäudes in der Wohnzone ist rechtmässig, wenn die Abstandsvorschriften zu privaten Erschliessungsflächen eingehalten werden, der Umbau im Rahmen der erweiterten Besitzstandsgarantie zulässig ist und das Grundstück hinreichend erschlossen ist.BaubewilligungVGer TG TVR-2020-20 · 18.12.2020AbgewiesenDie Aufnahme einer Baute innerhalb der Bauzone in das ISOS macht deren Schutz nicht zur Bundesaufgabe und löst keine Pflicht zur Publikation im Amtsblatt und zur Mitteilung an Organisationen nach Art. 12b NHG aus. Setzt sich die kommunale Baubehörde unter Beizug des SIA-Gestaltungsbeirates mit der Einpassung einer Baute auseinander, ist…BaubewilligungBRG ZH BRGE III Nr. 0041/2016 · 30.03.2016Gutgeheissen§ 101 PBG ist als Sondernorm nur auf baulinienwidrige Bauten und Anlagen im Baulinienbereich anwendbar, nicht auf bloße Strassenabstandsunterschreitungen. Für letztere gilt § 357 Abs. 1 PBG.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.