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§ 101 Abs. 2 lit. c BPG

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AppGer BS VD.2017.55 · 16.08.2017AbgewiesenRügen, die im Einspracheverfahren gegen einen Bebauungsplan hätten geltend gemacht werden können, sind im nachfolgenden Baubewilligungsverfahren verwirkt. Der rechtskräftige Bebauungsplan geht als Sondernutzungsplan gemäss § 101 BPG den allgemeinen Vorschriften der baurechtlichen Grundordnung vor.BaubewilligungSondernutzungsplan

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.