§ 100 Abs. 3 PBG
6 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
17%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_579/2025 · 02.04.2026AbgewiesenDie Bewilligung einer Unterniveaugarage im Baulinienbereich nach § 100 Abs. 3 PBG/ZH setzt voraus, dass die Beanspruchung bei Realisierung der Baulinie ohne Weiteres beseitigt werden kann; eine neubauähnliche Umgestaltung fällt nicht unter die erweiterte Besitzstandsgarantie nach § 101 Abs. 2 PBG/ZH.BaubewilligungWiederherstellung / RückbauVGer ZH VB.2024.00408 · 08.01.2026AbgewiesenDa das Bauprojekt den Schutzzweck einer inventarisierten Gartenanlage nicht gefährdet, darf auf einen formellen Schutzentscheid verzichtet werden. Bei der Anwendung von § 100 Abs. 3 PBG überwiegt das private Interesse an der zweckmässigen Grundstücksnutzung das nicht gewichtige öffentliche Interesse an der Freihaltung eines rund 20 m…BaubewilligungVGer ZH VB.2024.00380 · 28.08.2025AbgewiesenEine Unterniveaugarage mit einer Fläche von rund 50 m² im Baulinienbereich gilt nicht als Bau oder Anlage, die nach § 100 Abs. 3 PBG ohne Weiteres beseitigt werden kann, und ist daher nicht bewilligungsfähig. Die erweiterte Besitzstandsgarantie nach § 101 Abs. 2 PBG greift nicht, wenn das Vorhaben in seinem Ausmass einer Neubaute…BaubewilligungWiederherstellung / RückbauVGer ZH VB.2024.00033 · 14.11.2024AbgewiesenIst der primäre Zweck einer Baulinie (Sicherung der für den Strassenbau benötigten Flächen) bereits erfüllt, ist das öffentliche Interesse an der Freihaltung des Baulinienbereichs zu relativieren; das private Interesse an einer zweckmässigen Grundstücksnutzung überwiegt die verbleibenden ästhetischen Interessen, wenn mehr als 40 % des…BaubewilligungWiederherstellung / RückbauVGer ZH VB.2023.00228 · 11.01.2024Abgewiesen§ 101 PBG ist nicht nur auf Bauten anwendbar, die durch spätere Baulinienziehung nachträglich baulinienwidrig geworden sind, sondern auch auf Bauten, die ursprünglich gestützt auf eine Ausnahmebewilligung im Baulinienbereich bewilligt wurden; für solche Bauten können weitergehende Vorkehren im Sinn von § 101 Abs. 2 PBG zugelassen…BaubewilligungAusnahmebewilligungBRG ZH BRGE IV Nrn. 0013-0015/2022 · 03.02.2022Teilweise gutgeheissenEin Dachüberstand ist nur dann konstruktionsbedingt im Sinne von § 100 Abs. 1 PBG, wenn er keiner spezifischen zusätzlichen Funktion dient; dient er hingegen als Wetterschutz für Balkone oder Sitzplätze, ist er nicht konstruktionsbedingt und kann mangels Unterordnung nicht als einzelner Vorsprung gelten. Weitergehende Beanspruchungen…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.