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§ 100 Abs. 2 PBG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BRG ZH BRGE IV Nrn. 0013-0015/2022 · 03.02.2022Teilweise gutgeheissenEin Dachüberstand ist nur dann konstruktionsbedingt im Sinne von § 100 Abs. 1 PBG, wenn er keiner spezifischen zusätzlichen Funktion dient; dient er hingegen als Wetterschutz für Balkone oder Sitzplätze, ist er nicht konstruktionsbedingt und kann mangels Unterordnung nicht als einzelner Vorsprung gelten. Weitergehende Beanspruchungen…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.