§ 10 Abs. 4 VRG
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VGer ZH VB.2025.00130 · 25.06.2026AbgewiesenDie Zustellung von baurechtlichen Folgeentscheiden nach § 316 Abs. 2 PBG umfasst keine Schutzanordnungen; diese können durch Publikation im Amtsblatt rechtsgenügend eröffnet werden. Ein im Baubewilligungsverfahren eingereichtes Zustellbegehren vermittelt keinen Anspruch auf persönliche Zustellung des Unterschutzstellungsbeschlusses.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.