§ 10 Abs. 3 lit. b VRG
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VGer ZH VB.2024.00040 · 16.01.2025AbgewiesenProjektbezogene Näherbaurechte verlieren ihre Gültigkeit, wenn die tatsächlich erstellte Baute wesentlich von den Plänen abweicht, auf welche sich die Zustimmung der Nachbarn stützte. Eine Baubewilligung, die den Näherbaurechtsgebern entgegen der gesetzlichen Zustellungspflicht (§ 10 Abs. 3 lit. b VRG) nie eröffnet wurde, erwächst…BaubewilligungWiederherstellung / RückbauKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.