§ 10 Abs. 1 NöRG
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AppGer BS VD.2016.29 · 05.12.2016AbgewiesenEin auf einer behördlichen Zusicherung beruhendes besonderes Parkierungsrecht auf der Allmend begründet kein wohlerworbenes Recht und kann bei grundlegend geänderten tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen nach einer Interessenabwägung entzogen werden. Das öffentliche Interesse an flächendeckender Parkraumbewirtschaftung und am…Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.