§ 10 Abs. 1 lit. b Ziff. 3 GG
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KGer LU 7H 22 203 · 16.06.2023Teilweise gutgeheissenEine Wasseranschlussgebühr darf nur gestützt auf ein Gesetz im formellen Sinn erhoben werden; eine von der Gemeindeversammlung nicht genehmigte Vereinbarung zur Übertragung der Wasserversorgung sowie ein nur von der Korporationsversammlung und dem Regierungsrat genehmigtes Wasserreglement erfüllen diese Anforderungen nicht. Das…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.