§ 1 BVV
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BRG ZH BRGE IV Nr. 0025/2025 · 06.03.2025AbgewiesenDie kurzfristige Vermietung von drei Zimmern eines Einfamilienhauses über Airbnb stellt keine baurechtlich relevante Nutzungsänderung dar, da der Hauptzweck beim Wohnen verbleibt und ohne gastgewerbliche Infrastruktur (Rezeption, Frühstücksangebot) kein Gewerbebetrieb vorliegt. Eine Bewilligungspflicht nach § 309 Abs. 1 lit. b PBG…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.